Urheberrecht am eigenen Manuskript

„Wie bekomme ich das Urheberrecht an meinem Buch-Manuskript? Und wie kann ich mich vor Textklau oder Ideenklau schützen?“ – Das sind zwei der häufigsten Fragen, die mir gestellt werden. Ich bin keine Juristin und meine Aussagen sind nicht rechtsverbindlich, aber mein Artikel gibt einen ersten Einblick in die Rechtslage in Deutschland.

Urheberrecht an eigenen Texten

Wer einen Text schreibt – egal ob dieser eine Seite oder 300 Seiten lang ist – hat das Urheberrecht daran. Das heißt, ich muss mir das Urheberrecht an meinem Manuskript nicht erteilen oder schützen lassen. An meinen eigenen Texten habe ich ganz automatisch alle Rechte, auch wenn die Texte noch nicht veröffentlicht wurden (wäre dem nicht so, könnte ich nicht die Veröffentlichungsrechte an einen Verlag abtreten). Das Urheberrecht an meinen Texten kann mir niemand nehmen, ich kann es auch nicht verkaufen oder verschenken. Unterschreibe ich einen Verlagsvertrag, dann gebe ich nur Teile des Urheberrechts ab, wie zum Beispiel das Veröffentlichungsrecht (mehr dazu auf Wikipedia).

Laut deutschem Urheberrecht besteht das Recht am eigenen Werk ein Leben lang und auch darüber hinaus. Bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin / des Urhebers ist ein Werk weiterhin durch das Urheberrecht geschützt, das von den Rechtsnachfolgern wahrgenommen werden kann.

Der Textklau

Wer einen fremden Text ohne die ausdrückliche Zustimmung der Urheberin /des Urhebers veröffentlicht, macht sich strafbar. Gelegentlich kommt es vor, dass AutorInnen von Blogartikeln ihren Text auf fremden Internetseiten wiederfinden. Hat die Autorin dafür keine Zustimmung gegeben, dann kann sie Schadensersatz verlangen und fordern, dass der Text sofort gelöscht wird. Das gilt auch dann, wenn jemand den Artikel übernommen hat, ohne zu wissen, dass dieses strafbar ist.

So gut wie nie werden ganze Buchmanuskripte ohne Wissen und ohne Zustimmung der AutorInnen veröffentlicht. Bewerbe ich mich mit meinem Manuskript bei einem Verlag oder einer Agentur, dann sende ich ein Exposee und eine Leseprobe, nicht den kompletten Text (mehr dazu in meinem Blogartikel „Ein Buch veröffentlichen“). Fordert beispielsweise eine Agentur das vollständige Manuskript an, so könnte ich im Zweifelsfall nachweisen, dass die Agentur mein Manuskript angefordert hat. Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr gering, dass in solchen Fällen mein Buchmanuskript ohne mein Wissen veröffentlicht wird.

Nachweis für den eigenen Text

Möchte ich trotzdem im Falle eines Falles nachweisen können, dass es sich bei einem Manuskript um meinen eigenen Text handelt, dann sollte ich es bei einem Notar hinterlegen. Für 50 bis 150 Euro erhalte ich eine notarielle Beglaubigung, dass ich zum Zeitpunkt der Hinterlegung im Besitz dieses Textes war. Im Zweifelsfall gehen Gerichte davon aus, dass eine Person, die den Text zuerst besaß, das Urheberrecht daran hat. Eine notarielle Beglaubigung gilt vor deutschen Gerichten als Beweis und ist auch international anerkannt.

Manchmal ist zu lesen, dass es auch eine einfachere Möglichkeit gibt: Ich schicke mein Manuskript als Einschreiben an mich selber und bewahre den ungeöffneten (!) Brief auf. Im Zweifelsfall kann vielleicht der Poststempel beweisen, dass ich zu dem Zeitpunkt das Manuskript schon hatte. Doch bei dieser Methode ist das Risiko hoch, dass der ungeöffnete Umschlag vor Gericht nicht als Beweis akzeptiert wird.

Der Ideenklau

Schwieriger ist es mit dem Urheberrecht von Ideen. Auch an einer Idee habe ich automatisch das Urheberrecht – wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat. Der Begriff „Schöpfungshöhe“ ist Teil des deutschen Urheberrechts und bedeutet, dass meine Idee konkret und individuell genug ist, dass ich wirklich etwas Neues geschaffen habe. Und natürlich lässt sich vor Gericht darüber streiten, wann diese Schöpfungshöhe erreicht ist (mehr dazu bei Wikipedia).

Auch bekannte AutorInnen werden manchmal mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert, das heißt, sie sollen Ideen anderer übernommen haben. Beispielsweise soll es für die Harry-Potter-Reihe von Joanne K. Rowling ein Vorbild gegeben haben. Die Trilogie von Suzanne Collins „Die Tribute von Panem“ wiederum soll viele Ähnlichkeiten mit einem japanischem Roman aufweisen.

Im Einzelfall ist der Nachweis, dass eine Idee geklaut wurde, sehr schwierig. Landet ein solcher Fall vor Gericht, sind die Prozesse meist langwierig.

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Von der Idee zum Roman

Der Figurenklau

Nicht nur an meinen Texten, auch an meinem Plot und an meinen Figuren habe ich das Urheberrecht. Andere Menschen dürfen also meine Romane nicht weiterschreiben oder sich für meine Figuren neue Geschichten ausdenken. Einzige Ausnahme: Die Autorin oder der Autor ist schon länger als 70 Jahre tot.
Das gilt auch für die sogenannte „Fan-Fiction“, also Texte, die bekannte Geschichten weitererzählen (auf Wikipedia mehr dazu).

Fan-Fiction ist nur dann zulässig, wenn die UrheberInnen zustimmen. Manche AutorInnen wie Joanne K. Rowling freuen sich über Fan-Ficition und neue Geschichten über Harry Potter lässt sie zu, wenn die AutorInnen keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Andere wiederum wie Anne McCaffrey wollen Fan-Fiction auf keinen Fall und neue Geschichten, in denen ihre Figuren auftreten, sind somit nicht zulässig.

12 Kommentare zu „Urheberrecht am eigenen Manuskript“

  1. Hallo Frau Dr. Huesmann, ich habe da eine Story für ein Roman weiß aber nicht ob ein Autor schon so eine ähnliche Story veröffentlicht hat, gibt es vielleicht im Internet sowas wie ein Verzeichnis wo man nachschauen kann um welche Geschichte es sich handelt wenn man ein entsprechendes Genre und den Titel dazu eingibt, damit ich sicher gehen kann das ich keine Urheberrechte von anderen verletze

    1. Die Schreibtrainerin

      Hallo,

      im Verzeichnis lieferbarer Bücher kann man alle derzeit in Deutschland zu kaufende Bücher nachschlagen. Außerdem lohnt sich eine Recherche in den Büchereien, dort findet man auch ältere Bücher, die nicht mehr lieferbar sind. Außerdem kann man einzelne Personen fragen, die Spezialist*innen sind für bestimmte Genres. Diese haben oft ein unglaubliches Wissen über “ihr” Genre und die Bücher, die es da schon gegeben hat.

      Viel Erfolg
      Anette Huesmann

  2. Friedrich Albert Keßler

    Hallo Frau Dr. Huesmann

    Vor einigen Jahren habe ich eine Ortschronik (380 Seiten) geschrieben und diese unentgeltlich dem örtlichen Heimatverein zur Veröffentlichung verschenkt. Es wurden einige Hundert Bücher der Ortschronik durch den Heimatverein verkauft.

    Nun schreibt der Verein in seinem neuesten Internetauftritt: Der Heimatverein bietet „seine Chronik“ zum Verkauf an und dankt mir gleichzeitig für „die Bearbeitung der Chronik“.

    Nun meine Frage: Wie sieht es in diesem Fall mit dem Urheberrecht aus? Darf der Verein von unserer Chronik sprechen? Bin ich noch der Urheber?

    Ihre Meinung hierzu wäre mir sehr wichtig.

    Schönen Gruß
    Friedrich Albert Keßler

    1. Die Schreibtrainerin

      Hallo Herr Keßler,

      vielen Dank für Ihr Vertrauen. Ich kann und darf keine Rechtsauskunft geben, deshalb kann ich Ihnen da leider nicht weiterhelfen. Ich würde Ihnen empfehlen, sich von einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, die / der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Meines Wissens hat man an jedem Text, den man zu 100 Prozent selber geschrieben hat, das alleinige Urheberrecht.

      Ich wünsche Ihnen alles Gute
      Anette Huesmann

  3. Sehr geehrte Frau Huesmann,

    ich hätte auch eine Frage: Es gibt ein kurzes Interview von mir mit einer sehr bekannten öffentlichen Person in Deutschland. Dass dieser Text geschützt ist, weiß ich als Autor. Jedoch frage ich mich jetzt, ob es möglich ist, anhand dieses Interviews, meine Idee für einen entsprechenden Film, ein Biopic schützen zu lassen. Das Interview enthält sehr verkürzt die Themen und konkreten Personen, die für einen Film durch Dritte relevant wären. Ich freue mich über eine Rückmeldung. Mit besten Grüßen, Lukas

    1. Die Schreibtrainerin

      Hallo Lukas,

      da ich rechtlich keinerlei Ausbildung habe, kann ich das nicht beantworten. Ich würde Ihnen empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen. Es gibt etliche AnwältInnen, die auf Urheberrecht spezialisiert sind – dann haben Sie eine rechtlich zuverlässige Antwort. Gerade im beruflichen Kontext bzw. wenn es sich um ein so großes Projekt wie einen Film handelt, würde ich mich unbedingt vorher juristisch beraten lassen. Eigene Spekulationen oder Mutmaßungen von rechtlich nicht ausgebildeten Menschen könnten Sie am Ende teuer zu stehen kommen.

      Viel Erfolg!
      Anette Huesmann

  4. Hallo Frau Huesmann,

    vielleicht können Sie mir ja bei einer rechtlichen Frage weiterhelfen.
    Darf ich eine Geschichte, welche im Netz veröffentlicht worden ist, mit meiner Stimme auf (zum Beispiel) Youtube vertonen? Vor allem, wenn der Autor / die Autorin nicht erreichbar ist.

    Viele Grüße, Anna

    1. Die Schreibtrainerin

      Hallo Anna,

      da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Ich würde Ihnen empfehlen, sich eine verbindliche rechtliche Auskunft einzuholen, bevor Sie das machen. Denn die Verletzung von Urheberrecht kann ziemlich teuer werden.

      Viele Grüße
      Anette Huesmann

  5. Hallo Frau Huesmann,
    Ich habe eine ähnliche Frage bereits unter einem anderen Artikel gesehen, die aber leider noch nicht beantwortet ist. Ich schreibe im Moment an einem Buch, dessen Idee eigentlich dieselbe eines Buches einer ausländischen Autorin ist. Es geht um menschen mit besonderen begabungen die (mit einigen schwierigkeiten) ihre große liebe finden. Meine figuren und hintergrundgeschichte sind komplett verschieden zu der des anderen buches. Könnte ich damit Probleme bekommen wenn ich es ohne einverständnis der Autorin veröffentliche? Wäre es Ideenklau, ein Plagiat oder etwas anderes?
    Ich hoffe, Sie können mir Auskunft geben und mir damit weiterhelfen.
    Viele Grüße, Jasmin

    1. Die Schreibtrainerin

      Hallo Jasmin,

      das hängt davon ab, wie ähnlich die Idee ist und ob die Idee der anderen Autorin die Schöpfungshöhe erreicht hat (siehe oben in meinem Artikel). Darüber streiten dann oft die Gerichte, was die Prozesse so langwierig macht. Das zeigt schon, dass die Entscheidung, ob eine Idee die Schöpfungshöhe erreicht hat und schützenswert ist, sehr schwer zu beantworten ist – darüber streiten dann am Ende AnwältInnen und RichterInnen. Doch es gibt viele Buchideen, die ganz ähnlich sind. Solange ich als Autorin daraus eine ganz eigene Geschichte entwickle mit charakteristischen Figuren und einem charakteristischen Handlungsverlauf, entsteht daraus mein eigenes Werk. Voraussetzung ist, dass ich werden die Figuren noch den Plot kopiere, sondern ganz eigene Figuren und einen eigenen Handlungsverlauf entwickle. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von AnwältInnen beraten lassen, die sich auf Urheberrecht spezialisiert haben.

      Viel Erfolg!
      Anette Huesmann

  6. Dass Fanfiction in Deutschland rechtlich statthaft ist, wenn keine kommerziellen Interessen verfolgt werden, wäre mir neu. Im US-amerikanischen Rechtsraum gibt es mit “fair use” eine Regel, unter die es fallen könnte.

    Fanfiction wird gerne geduldet und bleibt ohne Sanktionen, weil es die Bindung des besonders begeisterten Publikums an seine Serie (Buch, TV, wasauchimmer) stärkt. Und solange eben niemand das offiziell publiziert im Rahmen von Büchern (BoD, Verlag) o.ä.

    Übrigens hat die Fanfiction-Autorin Melissa Good in den 1990ern sogar in der letzten Staffel Drehbücher für “Xena : Warrior Princess” geschrieben, weil ihr FFs populär und womöglich auch gut waren (die Serie selbst war ja durchaus qualitativ ambivalent, gerade in den ersten Staffeln) und es gibt Verlage der Produktionsfirmen (oder mit deren Einverstöndnis, so genau bin ich da jetzt nicht informiert), die guten FF-Autor.inn.en Buchverträge anbieten.

    Beim Figurenklau sind sogenannte “Uber”-Fanfictions nochmal besonders spannend, denn da werden die Personen in eine andere Zeit, Umgebung und mit anderen Namen beschrieben und tragen oft nur noch rudimentär Wesenszüge ihrer Ursprungs-Charaktere. Oder (wie in X:WP bei der dortigen Uber-Folge in der TV-Serie) tauschen ihre Charaktereigenschaften oder verkehren sie ins Gegenteil.

    Hach, darüber könnte ein eigener Blogartikel entstehen…. ;-) Danke für diesen hier. Fanfictions bleiben geduldete Grauzone, jedenfalls in Deutschland und imho.

    1. Die Schreibtrainerin

      Liebe Friederike,
      vielen Dank für diese Anmerkung und die ausführliche Darstellung, das macht die Sache noch klarer. Denn genau das will ich mit meinem Artikel sagen: Fan-Fiction ist nicht zulässig – es sei denn, die RechteinhaberInnen (also die AutorInnen) lassen es zu. Das ist auch keine Grauzone, sondern rechtlich eindeutig: Wenn die Autorin etwas nicht will, kann sie dagegen vorgehen. Eine Veröffentlichung als Buch (egal ob BoD oder ein anderer Verlag) fällt unter “kommerzielle Interessen”, ist also nicht zulässig.

      Und danke auch für die Hinweise zur Fan-Fiction, das ist echt spannend :-)

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